Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Stadtleben // Artikel vom 28.06.2010

Das Miet- bzw. das Wohnungseigentumsrecht ist für nahezu jeden von Bedeutung.

Wer wohnt schon nicht in einer angemieteten oder eigenen Immobilie. Ob zur Miete oder im Eigenen – mit juristischen Fragen kommen alle in Kontakt, wobei sich die Rechts-Schwerpunkte unterscheiden. Bei Mietverträgen geht es um die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien.

Für den Vermieter in erster Linie darum, dass er seine Miete erhält und die Immobilie vom Mieter gut behandelt wird; für den Mieter ist es wichtig, dass er die Wohnung zu seinen Zwecken nutzen kann und z.B. notwendige Reparaturen ausgeführt werden. Dass es hier immer wieder zu Streitigkeiten bezüglich verspäteter Mietzahlungen, Kündigungen, Schönheitsreparaturen, Mietminderung, etc. kommen kann, entspricht wohl der alltäglichen Erfahrung von jedem Mieter oder Vermieter, zumal viele ältere Klauseln zur Übernahme von Schönheitsreparaturen nichtig sind.

Für den Eigentümer einer Wohnung innerhalb einer größeren Wohneinheit gibt es noch ein weiteres Recht zu beachten: Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) – auch hier stecken die Tücken im Detail. So bergen die genannten  Rechtsgebiete eine Fülle von Problemen, welche hier nur angerissen werden können. Für alle Fragen zum Mietrecht und zum WEG stehen die Anwälte der Kanzlei Veser, Müller & Graß gerne zur Verfügung!

Anwaltskanzlei Veser, Müller & Graß, Stephanienstr. 7, Karlsruhe, Tel.: 0721/228 11
www.vmg-anwalt.de

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