IHK-Bildungszentrum Karlsruhe

Bildung & Wissen // Artikel vom 24.02.2016

Weiterbildung wird gefördert!

Mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds übernimmt das Land Baden-Württemberg, sofern die Voraussetzungen stimmen, 30 bis 50 Prozent der Teilnahmegebühr an überbetrieblichen Lehrgängen zur beruflichen Anpassungsfortbildung. Ziel des Programms ist es, Anreize für die berufliche Weiterbildung zu schaffen, womit die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe erhalten und die Position der Beschäftigten auf dem Arbeitsmarkt gestärkt werden soll.

Den Zuschuss bekommen insbesondere Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen, Wiedereinsteiger, Unternehmer, Freiberufler und Existenzgründer, wenn sie in Baden-Württemberg wohnen, arbeiten oder hier ihren Unternehmenssitz haben. Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften werden nicht gefördert; Beschäftigte von rechtlich selbstständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind jedoch förderfähig. Wer mehr wissen will: Kostenfreie Beratung und Informationsmaterial gibt es bei den Fachbereichsleitern des IHK-Bildungszentrums Karlsruhe, Tel.: 0721/174-222.

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